kinet - Kompetenz- und Innovationszentrum nachhaltige Energietechnik Esslingen
 
 
 

kinet Satzung

Auszüge aus der Vereinssatzung "kinet" jeweils § 2 und § 3
§ 2 ZWECK DES VEREINS
1. Zweck des Vereins ist die Bündelung der fachlichen Kompetenzen der Vereinsmitglieder in einem themenspezifischen Netzwerk sowie die Unterstützung von Projekten um auf eine nachhaltige Energienutzung hinzuwirken. Darunter wird der dauerhaft zukunftsfähige Umgang mit Energie in allen Prozessstufen von Erschließung über Umwandlung und Speicherung bis zur Nutzung verstanden.
Die Kompetenzen erstrecken sich auf die Bereiche
  Energieeinsparung (z.B. solares Bauen, energetische Gebäudesanierung usw.)
  Erschließung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse usw.)
  Effiziente Energienutzung und -umwandlung (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung, dezentrale Energieversorgung, Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen usw.)
2. Ziele des Vereins
  Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch
  Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung,
  Schaffung und Ausbau von Synergien zwischen den Vereinsmitgliedern (Unternehmen, Dienstleister, wissenschaftliche Einrichtungen, Solarvereine),
  Unterstützung und Stärkung unternehmerischer Aktivitäten in der Region Stuttgart.
3. Aufgaben des Vereins
  Transparenz schaffen durch Information über das Leistungsspektrum der Vereinsmitglieder.
  Kooperationen vermitteln, Plattform für Know-How-Transfer aufbauen.
  Impulsprojekte und Studien mit strategischer Bedeutung initiieren, koordinieren, moderieren und durchführen.
  Aus- und Weiterbildung zur Sicherung des benötigten Potentials an Ingenieuren und weiteren Fachkräften unterstützen.
  Studentische Aktivitäten (Diplom-, Projekt- und Studienarbeiten, Praktika) vermitteln.
  Informationen über energiespezifische Themen z.B. durch Vorträge und Beratungen fachlich neutral und von Firmeninteressen unabhängig der Öffentlichkeit zugänglich machen.


§ 3 MITGLIEDSCHAFT
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts und jede Personenvereinigung werden, deren Zweck, Tätigkeit oder fachliches Interesse im Zusammenhang mit den Solaren Technologien und/oder Energiedienstleistungen steht.
2. Die Beitragspflicht bestimmt sich nach § 4.
3. Über die Aufnahme als Mitglied, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Vorstand ist berechtigt, die Aufnahme in den Verein ohne Angabe der Gründe abzulehnen. Den Mitgliedern steht kein Rechtsanspruch auf Förderung zu.
4. Die Mitgliedschaft endet:
  a) durch Austrittserklärung. Diese kann jederzeit erfolgen und ist schriftlich bei dem Vorstand abzugeben. Der Austritt ist sofort wirksam;
  b) durch Tod des Mitglieds bzw. durch Auflösung der juristischen Person oder Personenvereinigung;
  c) durch Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten die Zwecke und Ziele des Vereins wesentlich beeinträchtigt oder wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Berufung zur Mitgliederversammlung eingelegt werden, über welche die Mitgliederversammlung nach Anhörung des Beirats mit der Mehrheit der Abstimmenden entscheidet. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Legt der Betroffene keine Berufung ein, so wird der Ausschluss mit dem Ablauf der Berufungsfrist wirksam.
5. Im Falle ihres Ausscheidens haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge oder eines Anteils am Vereinsvermögen.

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